Freitag, 2. September 2011

Betrunken Arbeitsbühne gefahren

Ein gutes Beispiel, wie man eine fahrbahre Arbeitsbühne besser NICHT bedienen sollte - auch der Einsatzzweck (Bierholen) ist zweifelhaft. Auch ist es nicht anzuraten, sich dem Zugriff des Verkehrspolizisten durch ausfahren der Hebebühne zu entziehen - wie man sieht, ist der dazugerufene Feuerwehrmann durchaus in der Lage, die Hebebühne wieder herunterzufahren.




Die hier eingesetzte fahrbahre Bühne ist übrigens eine Scherenarbeitsbühne, oder kurz: Scherenbühne.


Erschreckenderweise ist in Deutschland bei der Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGG 966 (IPAF) kein offizielles Alkoholverbot während des Arbeitseinsatzes schriftlich festgelegt.
Wahrscheinlich wird implizit davon ausgegangen, dass nüchterne Arbeitsbühnenbedienung selbstverständlich ist.

Nach den österreichischen Richtlinien zur Arbeitssicherheit auf Arbeitsbühnen wird allerdings extra erwähnt, dass die Bediener keine Alkohol- oder Drogenprobleme haben dürfen. Auch in den Schweizer IPAF-Regeln ist das ausdrücklich gefordert.

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